Was bezahlt die Versicherung?
Vor der Behandlung erarbeiten wir für Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, der bei Ihrer Versicherung zwecks Kostenübernahme eingereicht wird.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen kieferorthopädische Grund- und Basisleistungen.
Darüber hinausgehende sogenannte außervertragliche Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen individuell.
Eine klar gegliederte Rechnung, aus der Sie die erbrachten Leistungen und die anfallenden Kosten erkennen können, erhalten Sie vierteljährlich.
Für Patienten die zum Zeitpunkt der Beantragung jünger als 18 Jahre sind, wird entsprechend der Richtlinien und nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) entschieden, ob die Bezahlung der Grund- und Basisleistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Den sogenannten Kassenanteil rechnen wir direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Der gesetzlich vorgegebene Eigenanteil, den Sie verteilt auf die gesamte Behandlungszeit zunächst selbst tragen müssen, beträgt für das erste Kind 20 Prozent. Für jedes weitere gleichzeitig in Behandlung befindliche Kind einer Familie beträgt der Eigenanteil 10%. Wir bieten Ihnen hierbei zur organisatorischen Erleichterung das Lastschriftverfahren an! Wird die Behandlung planmäßig beendet, erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Eigenanteile an Sie zurück! Bewahren Sie daher die Eigenanteilsrechnungen zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung auf!
Gesetzlich krankenversicherte Patienten, die zum Zeitpunkt der Beantragung älter als 18 Jahre alt sind, erhalten nur bei gesetzlich definierten, schweren Anomalien eine Unterstützung von ihrer Krankenkasse:
- angeborene Wachstumsanomalien im Gesichtsschädelbereich, welche nur in Zusammenarbeit mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen behandelt werden können und zusätzlich operiert werden müssen.
- angeborene Missbildungen im Kiefer-Gesichtsbereich (z.B. Lippen-Kiefer- Gaumenspalten).
- Behandlung von Unfallfolgen im Kiefer-Gesichtsbereich.
- nach Entfernungen von Tumoren im Kiefer-Gesichtsbereich.
Privat krankenversicherte Patienten erhalten wie gewohnt eine aufgeschlüsselte Rechnung am Quartalsende und reichen diese zur Erstattung bei dem Kostenträger ein.
Mehr über Kostenübernahme erfahren Sie bei uns in der Praxis oder
unter: 0 72 51 – 8 44 11